
Als plansichernde Instrumente werden im deutschen Bauplanungsrecht die Möglichkeiten der Gemeinde bezeichnet, eine Baugenehmigung trotz zum Zeitpunkt der Antragstellung gegebener Baurechtskonformität zu verhindern, indem sie den Status Quo in einem bestimmten Planungsbereich quasi einfriert bzw. von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde einfr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Plansichernde_Instrumente
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